Wie gelingt (politische) Teilhabe von Menschen mit Behinderungen?
Mit dieser Frage beschäftigte sich der Unabhängige Monitoringausschuss im Zuge seiner Öffentlichen Sitzung, die dieses Jahr erstmals online abgehalten wurde. Zahlreiche Interessierte und Expert*innen nahmen am Montag, dem 19. Oktober 2020 an der virtuellen Veranstaltung teil.
Erstveröffentlichung auf monitoringausschuss.at
Nachbericht in Leichter Sprache.
Den Beginn der Veranstaltung machte Christine Steger, Vorsitzende des Monitoringausschusses. Sie verwies auf die menschenrechtlichen Verpflichtungen Österreichs, die mit der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen einhergehen. Nur der Abbau von Barrieren ermögliche Inklusion und führe dazu, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt in allen Lebensbereichen teilhaben können. Teilhabe bedeute, dass mitgeredet, mitgemacht aber auch mitentschieden werde. Damit das Realität werde, erfordere es einiger dringender Maßnahmen: Umfassende Barrierefreiheit, auch in Bereichen wie Leichter Sprache, bedarfsgerechte Persönliche Assistenz für alle Menschen, die sie benötigen, finanzielle Unabhängigkeit oder auch geschultes Personal auf Ämtern.
Teilhabe ermöglicht Selbstbestimmung
Im Anschluss sprach Erich Girlek, Gründer von Mensch Zuerst Salzburg, Selbstvertreter und Monitoringausschuss-Mitglied, über politische Teilhabe von Menschen mit Lernschwierigkeiten. Er betonte das Recht auf Teilhabe und erläuterte, dass politisch Teilhaben sehr schwierig sein könne. Schwere Sprache oder zu wenig Unterstützung würden Barrieren darstellen, mit denen Menschen mit Lernschwierigkeiten zu kämpfen hätten. Erich Girlek verwies auf oft vorhandene alibihafte Partizipation, die keinesfalls mit echter Teilhabe verwechselt werden dürfe, da sie nur für die Öffentlichkeit Inklusion signalisieren solle, die jedoch nicht praktiziert würde. Trotzdem sei es wichtig, sich dafür einzusetzen, teilhaben zu können und sich zu engagieren. Nur so werde Selbstbestimmung überhaupt möglich.
Stigmatisierung immer noch großes Problem
Es folgte der Beitrag zur Teilhabe von Menschen mit psychosozialen Behinderungen von Petra Derler, Erfahrungsexpertin, Obfrau und Gründungsmitglied von IdEE Wien und Monitoringausschuss-Mitglied und Stefan Prochazka, Erfahrungsexperte und Obfrau-Stellvertreter von IdeEE Wien, einer Interessenvertretung für Menschen, die psychische Erkrankung erleben oder erlebt haben. Sie sprechen u.a. über Peerarbeit, die Menschen hilft, ihren eigenen Umgang mit ihrer psychischen Herausforderung zu finden. Die Peer-Ausbildung wirke ermutigend, weil sich viele Menschen mit psychosozialen Behinderungen in den meisten Umfeldern nicht mitteilen könnten oder wollten. Oft hätten sie Sorge, ausgeschlossen zu werden, eine Arbeitsstelle nicht zu bekommen oder zu verlieren, wenn sie davon erzählen würden. Damit Menschen mit psychosozialer Behinderung an politischen Prozessen teilhaben können, brauche es einige Veränderungen, wie z.B. Strukturen, in denen ihre Mitarbeit selbstverständlich sei, atmosphärisch ermöglicht werde und Entscheidungen nicht ohne sie getroffen würden.
Keine Inklusion ohne Gebärdensprache
Lukas Huber vom Österreichischen Gehörlosenbund (ÖGLB) sprach über die Poltische Teilhabe von gehörlosen Personen und wie diese möglich wird. Bislang sei das Recht auf Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) unzureichend gefördert. Das hänge auch damit zusammen, dass lange Zeit angenommen wurde, die Gebärdensprache würde den Erwerb der Lautsprache bremsen und somit auch die Inklusion. Mittlerweile wisse man, dass die Anerkennung der Gebärdensprache für die gleichberechtige Kommunikation zentral sei und die Teilhabe von gehörlosen und schwerhörenden Personen auf allen Ebenen fördere. Außerdem fehle es an Informationen in ÖGS um sich über Themen der Politik, wie z.B. einen Wahlkampf oder über seine Rechte und Pflichten zu informieren. Dieser Informationsmangel und das damit einhergehende fehlende Selbstbewusstsein führe dazu, dass sich sehr wenige gehörlose Personen politisch in Verbänden oder Parteien engagieren würden. Lukas Huber verwies auch auf die diskriminierende Gesetzeslage, die Menschen mit Behinderungen das Bürgeramt eines Geschworenen oder Schöffen verweigere. Insgesamt benötige es dringend mehr Verbindlichkeit für die Umsetzung von Barrierefreiheit anstelle von Empfehlungen.
Barrierefreien Zugang ermöglichen
Barrierefreiheit, eine Grundvoraussetzung für politische Teilhabe, aber auch für die Teilnahme an Veranstaltungen, war bei der virtuellen Öffentlichen Sitzung zentral. Daher entschied man sich für ein gevierteltes Format, das die Kameraübertragung der Veranstaltung selbst, die unterstützende Präsentation, Schriftdolmetscher sowie Dolmetscher in Gebärdensprache ermöglichten. Zusätzlich gab es eine bildnerische Zusammenfassung in Leichter Sprache, die Petra Plicka beitrug.
Teilhabe in Theorie und Praxis
Das Konzept der Öffentlichen Sitzung entstand durch den Wunsch, Expert*innen in ganz Österreich zu Wort kommen zu lassen. Für die virtuelle Sitzung wurde daher das Kontaktformular geschaffen, das, zusätzlich zur E-Mail-Adresse und Social-Media-Kanälen, betreut wurde. Hinter den Kulissen wurden alle Eingänge bearbeitet und so konnte ein Teil der Beiträge von Teilnehmer*innen live in die Diskussion eingebracht werden.
Stellungnahme folgt
Zahlreiche Fragen, Statements und Stellungnahmen sind vor, nach und während der Veranstaltung auf verschiedenen Wegen beim Monitoringausschuss eingelangt. Alle Beiträge, auch jene, auf die während der Diskussionsrunde nicht mehr eingegangen werden konnte, fließen anonymisiert in die Stellungnahme zum Thema Politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein. Bis zum 31.01.2021 besteht noch die Möglichkeit Beiträge zum Thema an den Monitoringausschuss zu übermitteln. Dazu kann via E-Mail, Post oder telefonisch Kontakt aufgenommen werden. Zudem können Gebärdensprachvideos via WhatsApp übermittelt werden. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie am Ende des Berichts. Hier können Sie die Veranstaltung noch eine Zeit lang nachsehen.
Monitoringausschuss will Format noch verbessern
Im Frühling war der Monitoringausschuss gezwungen zu entscheiden, ob die alljährliche Öffentliche Sitzung, die üblicherweise in einer Landeshauptstadt abgehalten wird, stattfinden kann. „Keinesfalls wollten wir uns die Thematisierung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nehmen lassen“, erläutert Christine Steger, Vorsitzende. „Es war aber klar, dass die Sicherheitsvorkehrungen rund um Covid-19 ein neues Format erfordern.“ Infolgedessen begannen die Vorbereitungen einer virtuellen Veranstaltung. Der Monitoringausschuss stellte sich der Herausforderung einer barrierefreien Umsetzung. Nach dieser gelungenen Premiere will man das Format weiter verbessern: „Trotz kleiner technischer Schwierigkeiten haben wir sehr viel positives und anregendes Feedback erhalten. Kritische Rückmeldungen sind für uns zentral, um zukünftig virtuelle Veranstaltungen zu optimieren“, so Steger. „Die diesjährige Öffentliche Sitzung erleichterte Menschen mit weiterer geographischer Entfernung ohne umständliche Anreise die Teilnahme. Das ist für Menschen mit Behinderungen oft eine Herausforderung, weil viele die notwendige Persönliche Assistenz nicht erhalten, die ihnen unabhängige Mobilität ermöglicht. Da jedoch technische Voraussetzungen auch Barrieren darstellen können, wollen wir zukünftig Veranstaltungen in Präsenz und virtuell abhalten, wenn es die allgemeine Lage wieder zulässt.“
Stellungnahmen und Statements zum Thema „Politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ sind hier möglich:
E-Mail: buero@monitoringausschuss.at
ÖGS-Video via WhatsApp: 0664 28 98 602
Telefonisch: 0043 1 295 43 43 42
Per Post an:
Büro Monitoringausschuss
Walcherstraße 6 / Unit 4 / Top 6A
1020 Wien
Hier können Sie die Veranstaltung noch eine Zeit lang nachsehen.